Sonntag, 6. November 2011

Eigentumswohnung / Hausverwaltung

Wir Ihr vielleicht wisst hatte ich mich
vor ein paar Jahren in dem Beirat der
Wohnungseigentümergemeinschaft wählen lassen um
auch etwas mehr über die Thematik Immmobilien zu erfahren.

Unserer WEG ist recht groß über 300 Einheiten und nun kommen
wir so langsam zu der Thematik - Mehrheitsbeschluß-
Als kleiner Eigentümer oder auch Eigennutzer bist du niemand
in solch einer großen Gemeinschaft.

Wir haben nun bei der letzten Belegprüfung ein paar Kracher
seitens der Verwaltung gefunden die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Der Tagesordnungspunkt ist formuliert...doch wie gesagt ohne
Mehrheit geht leider nichts.

Bin gespannt ob die anderen mitziehen und werde berichten.

4 Kommentare:

  1. So ist es doch immer in einer großen Gemeinschaft, hat der einzelne nicht viel zu sagen.

    AntwortenLöschen
  2. Meine Eigentumswohnung ist in einem 5-Parteienhaus. Meist erscheinen nur 3 oder 4 Eigentümer bei den Versammlungen, so dass es hier zum Vorteil ist, dass meine Wohnung die Größte ist, da ich so bei 2:2 die Abstimmung gewinnen würde.

    Aktuell zahlt ein Eigentümer sein Hausgeld nicht und es ist schon ein mittlerer vierstelliger Betrag zusammen gekommen. Nun hat die Hausgemeinschaft einen Anwalt eingeschaltet. Es bleibt spannend...

    AntwortenLöschen
  3. Meiner Erfahrung nach sind bei der WEG auch nur Menschen ;-), d.h. ca.80% schwimmen einfach mit. Wenn du denen nachvollziehbar erklärst was du meinst, werden sie gerne mit Köpfen nicken. Viel schwieriger sind die anderen 20%. Manche wollen nur Besserwisser sein, manche wollen nur Recht behalten bzw. eigene Meinung durchboxen egal was es kostet. Also ich schätze, dass gerade bei einer größeren Gemeinschaft (>10 Eigentümer) die Vernunft eher siegt (unter der Annahme, dass die meisten in erster Linie wirtschaftlich und nicht parteiisch denken).
    Unsere WEG (32 Einheiten) musste auch dem Hausverwalter wegen „Kracher“ kündigen. Die Argumentation war nachvollziehbar, es ging einstimmig über die Bühne.
    Also bereite dich gut vor und viel Erfolg!

    AntwortenLöschen
  4. Ein Hindernis wäre vielleicht, dass die Hausverwaltung evtl. Stimmrechtsvollmachten von Wohnungseigentümern sammeln und gegen die eigene Abwahl stimmen darf. So was Ähnliches habe ich zumindest mal hier gelesen:

    http://weg-hausverwaltung.net/2011/05/hausverwaltung-kann-an-der-eigenen-wahl-teilnehmen/

    AntwortenLöschen